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Wie berechnet MEP24web “Überstundenausgleich”?

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Der „Überstundenausgleich“ bewertet nicht den einzelnen Tag, sondern den Wert der fehlenden Stunden zur vertraglichen Wochenarbeitszeit. Am Ende einer Woche entscheidet sich erst der Wert des Überstundenausgleichs durch den Wochenabschluss. Dort wird die geplante Wochenarbeitszeit ins Verhältnis zur vertraglichen gesetzt und die Minusstunden im Zeitkonto des Mitarbeiters mit Zeitkontostand der Vorwoche verrechnet.