Urlaubsanspruch bei Kündigung 2. Jahreshälfte
MEP
Frage:
Warum wird für eine Kollegin, trotz Austritt zum 31.07.26 (2. Jahreshälfte) der Urlaubsanspruch reduziert berechnet? Bis zur 1. Jahreshälfte ist das korrekt, nach Austritt in der 2. Jahreshälfte steht ihr jedoch meines Wissens der volle Jahresurlaub zu...
Unsere Lösung:
Diese Besonderheit wird bei der Berechnung des Urlaubsanspruchs bei einem Austritt nicht automatisch berücksichtigt.
Liegt eine Pro-rata-temporis-Klausel vor, berücksichtigt MEP24web bei der automatischen Berechnung des Urlaubsanspruchs nicht, welcher gesetzliche Urlaubsanspruch der Mitarbeiterin bis zum Austritt tatsächlich zusteht. Hintergrund ist, dass diese Regelung nicht für alle unsere Kunden gilt, beispielsweise für Kunden mit Sitz im Ausland.
Gilt diese Regelung für die Mitarbeiterin und erfolgt der Austritt in der zweiten Jahreshälfte, ist daher eine manuelle Anpassung erforderlich.
| Bevor Sie den Austritt der Mitarbeiterin durchführen, muss im Urlaubskonto unter „Anspruch verwalten“ die Einstellung „Anteilig“ auf „Nein“ gesetzt werden. Dadurch wird verhindert, dass der Urlaubsanspruch beim Austritt automatisch anteilig berechnet wird. | ![]() |
Mehr dazu erfahren Sie hier:
