MEP
Wichtiger Hinweis:Da an einem Tag immer nur eine Fehlzeit, also der Feiertag, oder ein Arbeitsplan im Planer stehen kann, kann auch immer nur eines der beiden auf das Zeitkonto angerechnet werden. Der Mitarbeiter erhält somit nicht die Stunden für den Feiertag, sondern nur für die Arbeitszeit gutgeschrieben. Sie können für die Arbeit an einem Feiertag einen Zeitzuschlag von z.B. 200% (je nach Vertrag) hinterlegen. Wenn die Feiertagsarbeit bereits im Gehalt beinhaltet ist, müssen Sie nichts umstellen.
Viele unserer Kunden möchten den Mitarbeitern die Notdienst- und die Feiertagsvergütung berechnen.
Bitte kontrollieren Sie vorab:
Sie sollten in diesem Fall zuerst die (Tarif-) Verträge prüfen, um die richtige Einstellung in MEP24web zu wählen. In der Regel erhält ein Mitarbeiter einen hohen Feiertagszuschlag, wenn am Feiertag gearbeitet wird. An einem Feiertag wird, so unsere Erfahrung, immer nur eine Gutschrift erfolgen: Entweder die Feiertagsgutschrift (wenn nicht gearbeitet wird) oder die Arbeitszeit mit Zuschlag, wenn z.B. wegen Notdienst gearbeitet wird.
Wenn Sie trotzdem entscheiden, sowohl die Arbeitszeit mit Zuschlag als auch die Feiertagsgutschrift auf dem Zeitkonto gutzuschreiben, so hinterlegen Sie dies wie folgt:
Konfiguration -> Stammdaten -> Organisation -> Berechnungseinstellungen -> Stichtag auswählen -> Reiter: Verhalten -> Arbeiten am Feiertag: Ja -> Übernehmen.