Elternzeit für Väter (pro Arbeitsvertrag)

MEP

Auch während der Elternzeit entstehen grundsätzlich Ansprüche auf Urlaub, das Arbeitsverhältnis besteht währenddessen fort. Diese Ansprüche kann der Arbeitgeber allerdings kürzen. Dies ist im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz – BEEG § 17 geregelt. Für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit kann der Urlaubsanspruch um ein Zwölftel gekürzt werden.
Besteht bei dem Mitarbeiter während der Elternzeit weiterhin Urlaubsanspruch, gehen Sie wie folgt vor:
Sie hinterlegen für den Zeitraum der Elternzeit eine Fehlzeit (z.B. „Elternzeit“) im Multi-Planer. Dadurch kürzt sich der Arbeitsvertrag um diesen Zeitraum, ohne dass der Urlaubsanspruch dadurch berührt wird.
Diese erstellen Sie wie folgt:
Konfiguration -> Aktivitäten -> oben rechts klicken Sie auf den „blauen Button mit weißem Pluszeichen“ (Erstellen) -> im sich öffnenden Fenster, tragen Sie den vollständigen Namen und ein Kürzel ein, wählen eine Farbe und bei „Verhält sich wie“ – „eine Fehlzeit(ganztägig)“ -> Erstellen -> im nächsten Fenster, wählen Sie bei „Typ“ die gewünschte Berechnungseinstellung -> Erstellen. 

Besteht bei dem Mitarbeiter kein Urlaubsanspruch, dann gehen Sie wie folgt vor:
Für den Zeitraum „Beginn Elternzeit, bis zum Stichtag des erstellten Arbeitsvertrags“ hinterlegen Sie die Fehlzeit „Elternzeit“.

Anschließend erstellen Sie einen neuen Arbeitsvertrag zum Start des nächsten Monats (Stichtag) und ändern das Beschäftigungsverhältnis in „Elternzeit“. Der Arbeitsvertrag, sowie das Zeit- und Urlaubskonto werden dadurch unterbrochen.
Konfiguration -> Stammdaten -> Filiale -> Abteilung -> Mitarbeiter auswählen -> im Nebenfeld „Arbeitsvertrag bearbeiten“ -> unten links den blauen Plus-Button anklicken und den 1. des Folgemonats auswählen (da lediglich volle Kalendermonat für die Kürzung des Urlaubsanspruchs herangezogen werden) -> „Beschäftigungsverhältnis“ auf „Elternzeit“ setzen -> Übernehmen. Mit dieser Einstellung wird die Rollierung gestoppt, der Urlaub anteilig berechnet und auf dem Zeitkonto laufen keine Stunden mehr auf. Auch wird der Mitarbeiter für den Zeitraum der Elternzeit nicht mehr in der Lizenz für die Anzahl der Mitarbeiter aufgeführt.
Wichtig ist hierbei, dass jede Unterbrechung der Elternzeit auf diese Weise dokumentiert wird (vom Ersten bis letzten des Kalendermonats über den Arbeitsvertrag und für anteilige Kalendermonate über die Planung der Fehlzeit „Elternzeit“)