Beschäftigungsverbot

MEP

Hierbei unterscheiden wir zwischen einem „kompletten Beschäftigungsverbot“, welches die Abwesenheit des Mitarbeiters vorsieht, und einem „eingeschränkten Beschäftigungsverbot“, wo der Mitarbeiter die Möglichkeit hat seiner Beschäftigung eingeschränkt nachzugehen.

Beim „kompletten Beschäftigungsverbot“ erstellen Sie eine Fehlzeit, welche Sie über die gesamte Dauer hinterlegen, damit der Mitarbeiter während des Beschäftigungsverbots keine Plus- oder Minusstunden im Zeitkonto sammelt.

So erstellen Sie eine neue Fehlzeit:
Unter "Konfiguration" -> "Aktivitäten" wird über das Plussymbol rechts oben eine neue Aktivität erstellt, vergeben Sie einen Namen (z.B. Beschäftigungsverbot) und ein Kürzel, bei “Verhält sich wie” wählen Sie “Fehlzeit(ganztägig)” -> Erstellen. Im sich öffnenden Fenster wählen Sie den “Typ” "1/x der WochenAZ" → Erstellen.
So tragen Sie ein „komplettes Beschäftigungsverbot“ im Multi-Planer ein:
Planung -> Multi-Planer -> Planungsmodule -> Reiter „Fehlzeit“ -> ziehen Sie mit gedrückter Maustaste die Fehlzeit in das zuvor markierte Feld im Planer -> im sich öffnenden Fenster haben Sie die Möglichkeit alle Eingaben zu prüfen/korrigieren und weitere Einträge vorzunehmen -> Erstellen.

Für das eingeschränkte Beschäftigungsverbot benötigen Sie die Fehlzeit „Beschäftigungsverbot“ (wie oben beschrieben) sowie die Tätigkeit „Arbeit“:
Konfiguration -> Stammdaten -> Filiale -> Abteilung -> Mitarbeiter/in auswählen -> Im Nebenfeld „Berechnungseinstellungen“ -> unten links auf den blauen Plus-Button klicken -> Datum wählen -> zweiter Reiter "Aktivitäten" -> auf das Symbol mit dem blauen Plus klicken -> Tätigkeit "Arbeit" auswählen, auf der rechten Seite die Berechnungseinstellung "Fester Wert" hinterlegen. Der feste Stundenwert ist das "1/x der WochenAZ" der Mitarbeiterin (also Vertragszeit / 5 oder 6 Tage Woche = Fester Wert).


Die Mitarbeiterin kann nun im Planer über die Tätigkeit "Arbeit", mit beliebig vielen Stunden, geplant werden. Sie bekommt für jeden Tag das "1/x ihrer WochenAZ" gutgeschrieben. An allen freien Tagen muss die Fehlzeit "Beschäftigungsverbot" hinterlegt werden. Da nun jeder Tag mit dem 1/x der Vertragszeit berechnet wird, entstehen weder Plus- noch Minusstunden. Es ist wichtig, dass alle Tage mit einer Tätigkeit oder einer Fehlzeit geplant werden, da ein „leerer“ Tag zu Differenzen im Zeitkonto führt.


Wenn Feier- und Urlaubstage in den Zeitraum des Beschäftigungsverbots fallen, müssen Sie diese ebenfalls auf der Mitarbeiterebene mit der Berechnungseinstellung „1/x der WochenAZ“ hinterlegen.


Um die Berechnung der Feier- und Urlaubstage anzupassen gehen Sie bitte wie folgt vor:
Konfiguration -> Stammdaten -> Filiale > Abteilung -> Mitarbeiter auswählen -> im Nebenfeld „Berechnungseinstellungen“ -> unten links auf den blauen Plus-Button klicken -> Datum wählen -> zweiter Reiter "Aktivitäten" -> auf das Symbol mit dem blauen Plus klicken -> Fehlzeit "Feiertag" auswählen, auf der rechten Seite die Berechnungseinstellung "1/X der WochenAZ" hinterlegen -> das Gleiche für Urlaub -> Übernehmen.


Um die hinterlegten Berechnungseinstellungen bei Beendigung des Beschäftigungsverbots zu deaktivieren, gehen Sie bitte wie folgt vor:
Konfiguration -> Stammdaten -> Mitarbeiter auswählen -> Berechnungseinstellungen -> unten links auf den blauen Plus-Button klicken -> Datum wählen, wann endet das Beschäftigungsverbot -> zweiter Reiter "Aktivitäten" -> alle Aktivitäten einzeln anwählen und rechts auf löschen klicken, sodass die Liste leer ist -> Übernehmen.