MEP
Der Urlaubsanspruch erhöht sich immer zum 01.01. des Folgejahres:Adexa:
§ 11 Erholungsurlaub
- Der Urlaub dient der Erholung und der Erhaltung der Arbeitskraft. Er ist seiner Bestimmung entsprechend möglichst zusammenhängend zu nehmen und zu gewähren. Jeder Mitarbeiter hat Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:
- Urlaubsjahr ist das Kalenderjahr.
- Der Urlaub beträgt für alle Mitarbeiter 35 Werktage.
Hierzu wird den Mitarbeitern nach vierjähriger ununterbrochener Betriebszugehörigkeit ein Zusatzurlaub von einem Werktag gewährt. Der Urlaubsberechnung ist das bei Beginn des Kalenderjahres bereits vollendete Jahr der Betriebszugehörigkeit des Mitarbeiters zugrunde zu legen.