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Urlaubsanspruch ändern

MEP

 

 

Eine korrekte Hinterlegung des Urlaubsanspruchs ist die Grundlage für eine fehlerfreie Urlaubsplanung in MEP24web. In diesem Beitrag erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie den Urlaubsanspruch korrekt anlegen, verwalten und mögliche Fehler vermeiden.

 

Wo hinterlege ich den Urlaubsanspruch?

Bitte prüfen Sie zunächst, wo der Urlaub in Ihrem System hinterlegt wird.

Der Anspruch wird im Urlaubskonto hinterlegt Der Anspruch wird im Arbeitsvertrag hinterlegt



Fahren Sie mit Thema Urlaubsanspruch hinterlegen“ fort, wenn dieser im Urlaubskonto verwaltet wird. 

Pfad: Planung -> Urlaubskonto -> Mitarbeiter auswählen


 Wenn der Urlaub im Arbeitsvertrag hinterlegt werden soll, klicken Sie HIER um fortzufahren.


Pfad: Konfiguration -> Stammdaten -> Mitarbeiter auswählen -> Arbeitsvertrag bearbeiten

 

Urlaubsanspruch hinterlegen

1. Konfiguration -> Stammdaten -> Mitarbeiterebene -> rechts auf "Urlaubskonto" klicken
2. in der unterste Jahreszeile Anspruch verwalten wählen
3. hinterlegen Sie den Anspruch für das komplette Kalenderjahr und belassen Sie „Anteilig“ auf „Ja
4. Übernehmen


Der Urlaub wird für alle Folgejahre automatisch übernommen.

 

Urlaubsanspruch ändern

Bei einer Änderung des Urlaubsanspruchs gehen Sie bitte genauso vor wie oben beschrieben. Dabei ist jedoch zu beachten, dass der geänderte Anspruch erst ab dem Änderungsjahr berücksichtigt und durchgeführt wird.

1. Konfiguration -> Stammdaten -> Mitarbeiterebene ->
2. rechts auf "Urlaubskonto" klicken
3. in der passenden Jahreszeile Anspruch verwalten wählen
4. hinterlegen Sie den Anspruch für das komplette Kalenderjahr und belassen Sie „Anteilig“ auf „Ja
5. Übernehmen


Beispiel:
Ab dem Jahr 2027 erhöht sich der Urlaubsanspruch von derzeit 35 auf 40 Tage. Bitte tragen Sie in diesem Fall den entsprechenden Urlaubsanspruch unter dem Jahr 2027 ein.

 

Änderung des Urlaubsanspruchs im Laufe des Jahres:

Änderungen des Urlaubsanspruchs zum 01.01. eines Jahres werden in MEP24web automatisch für das gesamte Kalenderjahr übernommen. Erfolgt die Anpassung hingegen während des laufenden Jahres (z. B. zum 01.07.), berechnet das System den anteiligen Jahresurlaubsanspruch nicht automatisch. Der entsprechende Anspruch muss daher manuell ermittelt und eingetragen werden. 


Beispiel:

Der Urlaubsanspruch soll ab dem 01.07. von bisher 34 Tagen auf 35 Tage erhöht werden. Für die korrekte Berechnung des Gesamturlaubsanspruchs sind die Urlaubsansprüche der jeweiligen Zeiträume anteilig zu berechnen und anschließend zusammenzuführen.

Zeitraum 01.01 - 30.06 01.07 - 31.12 01.01 - 31.12
Tage 181 Tage 184 Tage 365 Tage
       
Urlaubsanspruch
(vor der Anpassung)
34 Tage

Anteilig:
16,8 Tage (17 Tage)
34 Tage

Anteilig:
17,1 (17 Tage)
34 Tage
Urlaubsanspruch
(nach der Anpassung)

34 Tage

Anteilig:
16,8 Tage (17 Tage)

35 Tage

Anteilig:
17,6 (18 Tage)
35 Tage

Formel:

Anteiliger Zeitraum 34 Tage / 365 Tage = 0,0931 Urlaub/Tag
0,0931 x 181 = 16,8 Tage

 

Ergebnis:
In diesem Fall, tragen Sie für das Jahr, wo die Änderung vorgesehen ist 35 Tage direkt über Anspruch verwalten ein.