Arbeitsvertrag unterbrechen

Verwaltung -> Mitarbeiter -> Mitarbeiter auswählen -> Arbeitsverträge -> Stichtag auswählen

Wenn ein Arbeitsvertrag unterbrochen werden muss, aufgrund von Elternzeit, Freistellung oder unbezahlten Urlaubs, können Sie dies im aktuellen Arbeitsvertrag über "+Vertrag unterbrechen" hinterlegen.

So gehen Sie vor:

1. Hinterlegen Sie die Dauer der Unterbrechung (Beginn und Ende) und wählen wie mit dem Urlaubsanspruch während der Unterbrechung vorgegangen werden soll.

Urlaubanspruch

  • Anspruch bleibt erhalten: Der Urlaubsanspruch wird nach der Unterbrechung nicht gekürzt.
  • Tagesgenau kürzen: Der Urlaubsanspruch wird anteilig gekürzt. Mitarbeiter hat für den Zeitraum der Unterbrechung keinen Urlaubsanspruch.
  • Nach Elternzeit-Modell kürzen: Für jeden vollen Monat der Elternzeit kann der Urlaubsanspruch um ein Zwölftel gekürzt werden (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz – BEEG § 17).

          Beispiel:

    • Elternzeit beginnt am 28.08.2023 und Endet am 20.04.2024. Für die Kürzung wird nur der Zeitraum September 2023 bis März 2024 herangezogen.

2. Bestätigen Sie die Eingaben mit "Vertrag unterbrechen" und "Zurück in den Entwurfsmodus. Im Anschluss muss der Vertrag wieder freigeben werden