Wie gehe ich mit dem Arbeiten an Weihnachten und Silvester um?
Offiziell sind der 24. und 31. Dezember ganz normale Arbeitstage, Sie, als Arbeitgeber befinden sich rechtlich im Annahmeverzug, wenn Sie den Betrieb z.B. um 14:00 Uhr schließen und die Mitarbeiter nicht entsprechend ihrer üblichen Arbeitszeit eingesetzt werden können. Wenn der Betrieb also (ohne Inventur-Arbeiten oder dergleichen) geschlossen wird, haben die Mitarbeiter Anspruch darauf, dass ihnen die vereinbarten Stunden gutgeschrieben werden."
Allerdings: Wer an einem dieser Tage komplett frei nehmen will, braucht einen ganzen Urlaubstag – oder die entsprechende Zahl an Freistunden bis 14 Uhr.
Folgender Eintrag gilt nur für Apotheken:
Aus dem Rundschreiben des BAV:
Jahresarbeitszeitkonto: Etwas anderes gilt lediglich, wenn mit dem Mitarbeiter ein Jahresarbeitszeitkonto nach § 4 des Bundesrahmentarifvertrages für Apothekenmitarbeiter (BRTV) vereinbart wurde. In diesem Fall legt der Apothekeninhaber die an diesen Tagen zu leistende Arbeitszeit mit der nach § 4 Abs. 3 BRTV vorgesehenen Ankündigungsfrist von zwei Wochen fest. In das Arbeitszeitkonto wird dann nur die tatsächlich erbrachte Arbeitszeit eingestellt und die Differenz zur vertraglich vereinbarten Arbeitszeit als Minusstunden aufgeführt.
„Wer an diesen beiden Tage komplett frei haben will, braucht dafür jeweils einen ganzen Urlaubstag – oder muss bis 14 Uhr die entsprechende Stundenzahl abbummeln“, ergänzt Eymers (Adexa). Denn halbe Urlaubstage sind weder im Bundesurlaubsgesetz noch im Tarifvertrag vorgesehen.
Die vorstehenden Grundsätze gelten auch bei vorzeitiger Betriebsschließung aus anderen Gründen, z.B. am Rosenmontag oder Faschingsdienstag.
Wie gehe ich in mina.works konkret vor?
Was rechtlich für Ihren Betrieb korrekt ist, können wir Ihnen nicht beantworten. Um die verschiedenen Möglichkeiten in mina.works umzusetzen, gehen Sie wie folgt vor:
1. Sie lassen die Mitarbeiter, die an Heiligabend und an Silvester nicht um 14 Uhr gehen wollen, einfach arbeiten und beschäftigen sie mit vom Arbeitsvertrag gedeckten Tätigkeiten „ohne Kundenkontakt“.
2. Sie machen Ihren Mitarbeitern ein Geschenk und schreiben die Arbeitszeit nach 14 Uhr auf dem Zeitkonto gut.
Egal für welche Möglichkeit Sie sich entscheiden, wie geben Sie dies nun korrekt in mina.works ein?
Variante 1
Der Mitarbeiter bekommt nur die Stunden gutgeschrieben, die er gearbeitet hat und erwirtschaftet so Plus- oder Minusstunden auf seinem Zeitkonto. In mina.works tragen Sie im Planer die tatsächlich geleisteten Stunden ein.
Variante 2
Diese ist schon etwas aufwendiger und wenn man es genau nimmt, gibt es hier drei Möglichkeiten:
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Sie erstellen unter Verwaltung -> Kalendereintragstypen eine neue Tätigkeit, z. B. „Geschlossen“. Diese Tätigkeit tragen Sie bei allen betroffenen Mitarbeitern ab 14 Uhr über den Planer ein.
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Sie geben nur die reine Arbeitszeit des Mitarbeiters ein. Anschließend bekommt jeder Mitarbeiter eine Korrekturbuchung über X Std. auf seinem Zeitkonto, z. B. mit dem Grund „Heiligabend/Silvester“.
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Sie lassen die Planung für diese zwei Tage wie sie ist. Die Mitarbeiter wissen ja, dass sie z. B. um 14 Uhr gehen dürfen. Somit bekommt der Mitarbeiter ebenfalls die vollen Stunden gutgeschrieben.
Alle drei Möglichkeiten der Variante 2 führen zum selben Ergebnis. Punkt 3 wäre die schnellste Lösung, aber auch die, welche man anschließend nicht mehr gut nachvollziehen kann. Bei Punkt 1 und 2 sieht jeder Mitarbeiter ganz genau im Planer bzw. im Zeitkonto, dass er Stunden geschenkt bekommt. Auch wenn die ersten beiden Möglichkeiten etwas umfangreicher sind, empfehlen wir diese, aufgrund der besseren Transparenz.