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Jahresarbeitszeit eingeben

mina

 

 

Es ist möglich eine Jahresarbeitszeit für Mitarbeiter zu hinterlegen.

 

Variante 1: Jahresarbeitszeit komplett hinterlegen

In dieser Variante legen Sie die Gesamtarbeitszeit fest, die ein Mitarbeiter innerhalb eines Jahres erbringen soll. Diese wird über eine Korrekturbuchung als Sollstunden vom Zeitkonto abgezogen. Ziel des Mitarbeiters ist es, diese Sollstunden im Laufe des Jahres durch seine geleistete Arbeitszeit auszugleichen.

Hierfür muss der Arbeitsvertrag entsprechend angepasst und im Zeitkonto die gewünschte Jahresarbeitszeit als Korrekturbuchung hinterlegt werden.

 

So erstellen Sie einen Arbeitsvertrag:

Verwaltung -> Mitarbeiter -> Organisationseinheit auswählen -> Mitarbeiter auswählen -> Arbeitsverträge -> + Neuer Arbeitsvertrag -> Laufzeit -> Tarif: Wochenarbeitszeit in Stunden: 00:00 -> Urlaub -> Vertrag als Entwurf speichern -> Vertrag freigeben.

 

Nun tragen Sie die gewünschte Jahresarbeitszeit aus dem Zeitkonto aus:

Verwaltung -> Mitarbeiter -> Organisationseinheit auswählen -> Mitarbeiter auswählen -> Zeitkonto -> Absolute Korrektur hinzufügen -> Brutto und Netto hinterlegen (z.B. -900 Stunden) -> tragen Sie das Startdatum XX.XX.XXXX ein (bitte beachten Sie, dass eine Absolute Korrekturbuchung nur zum Sonntag oder Montag erfolgen darf) -> Kommentar -> Speichern.

Anschließend, erhält der Mitarbeiter ein Minus im Zeitkonto.

 

 

Variante 2: Jahresarbeitszeit wird in Wochenarbeitszeit aufgeteilt

In dieser Variante wird die Gesamtarbeitszeit, die ein Mitarbeiter innerhalb eines Jahres erbringen soll, anteilig auf die einzelnen Wochen verteilt und als Wochenarbeitszeit (Vertragszeit) im Arbeitsvertrag hinterlegt.

 

So erstellen Sie einen Arbeitsvertrag:

Verwaltung -> Mitarbeiter -> Organisationseinheit auswählen -> Mitarbeiter auswählen -> Arbeitsverträge -> + Neuer Arbeitsvertrag -> Laufzeit -> Tarif: Wochenarbeitszeit hinterlegen (z.B. 15:00 Stunden) -> Urlaub hinterlegen -> Vertrag als Entwurf speichern -> Vertrag freigeben.

 

Berechnung von Urlaub und Feiertagen

Wenn Mitarbeiter für Feiertage oder Urlaub keine Zeitgutschrift erhalten sollen, muss dies bereits bei der Berechnung der Gesamtsollarbeitszeit berücksichtigt werden. In diesem Fall wird die zugrunde liegende Gesamtsollarbeitszeit entsprechend gekürzt. Dies gilt sowohl für Variante 1 als auch für Variante 2.

Darüber hinaus muss ein eigener Tarif erstellt werden, in dem für Feiertage und Urlaub keine Zeitgutschrift erfolgt.

Folgen Sie dieser Anleitung, um einen neuen Tarif zu erstellen und die Berechnungsgrundlage für Feiertage und Urlaub anzupassen. Dadurch erfolgt – wie bereits oben beschrieben – keine Zeitgutschrift.

Wie erstelle ich einen neuen Tarif?

  • Schritt 1: Erstellen Sie zunächst einen neuen Tarif

  • Schritt 2: Berechnungsgrundlage hinterlegen

    Urlaub Um die Berechnungsregel "Fester Wert" zu hinterlegen, wählen Sie den Tarif aus -> Reiter: Abwesenheiten -> + Berechnungsregel hinzufügen für ... -> Urlaub auswählen -> Fester Wert auswählen -> Brutto: 0 Stunden / Netto 0 Stunden -> Speichern
    Feiertag Um die Berechnungsregel "Fester Wert" zu hinterlegen, wählen Sie den Tarif aus -> Reiter: Feiertage -> + Berechnungsregel anlegen -> Fester Wert auswählen -> Brutto: 0 Stunden / Netto 0 Stunden -> Speichern