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Wie verwalte ich einen Minijobber mit einer festen wöchentlichen/monatlichen Arbeitszeit richtig in MEP24web?

Minijobber verwalten

In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie Minijobber mit fester wöchentlicher/monatlicher Arbeitszeit in MEP24web hinterlegen. Wenn Sie Minijobber ohne feste Wochenarbeitszeit anlegen möchten, klicken Sie hier.


Bitte prüfen Sie, ob die Berechnungseinstellungen Ihrer Aktivitäten für den Minijobber kompatibel sind.

Erhält der Mitarbeiter eine eigene Berechnungseinstellung (Grundlage/Aktivitäten), muss überprüft werden, ob die Einstellungen in den Reitern "Grenzwerte" und "Verhalten" der übergeordneten Ebene übernommen werden sollen.

Gegebenenfalls sollte vor der Anpassung geprüft werden, ob auf der übergeordneten Ebene (z. B. Organisation) bereits mit der Option „Freie Tage aus Rollierung?“ gearbeitet wird.

 

Mitarbeiter mit wöchentlicher Arbeitszeit

Variante 1: Urlaubsanspruch wird im Urlaubskonto verwaltet:

Arbeitsvertrag:

  • Konfiguration -> Stammdaten -> Mitarbeiter auswählen -> Arbeitsvertrag bearbeiten -> neuer Stichtag, unten links auf den blauen Plus-Button klicken / oder wenn der MA neu ist den aktuellen Stichtag verwenden -> WochenAZ = z.B. 10:00 Std. -> Mit Zeitkonto verrechnen: Ja -> Übernehmen.

Urlaubskonto:

  • Urlaubskonto -> Mitarbeiter auswählen -> Anspruch verwalten -> Anteilig: Ja -> Urlaubsanspruch hinterlegen -> Übernehmen.

Variante 2: Urlaubsanspruch wird im Arbeitsvertrag verwaltet:

  • Konfiguration -> Stammdaten -> Mitarbeiter auswählen -> Arbeitsvertrag bearbeiten -> neuer Stichtag, unten links auf den blauen Plus-Button klicken / oder wenn der MA neu ist den aktuellen Stichtag verwenden -> WochenAZ = z.B. 10:00 Std. -> „Urlaubsanspruch im 1. Jahr mit Beginn Stichtag“ den neuen Anspruch hinterlegen -> „Urlaub umrechnen“ mit „Umrechnen“ beantworten, wenn der Urlaubsanspruch anteilig berechnet werden soll -> Urlaubsanspruch in allen Folgejahren hinterlegen  -> Mit Zeitkonto verrechnen: Ja > Übernehmen.

 

Monatliche Arbeitszeit in MEP24web hinterlegen:

Ein Mini-Jobber hat meist keine feste Wochenarbeitszeit, der Mitarbeiter darf X Stunden im Monat arbeiten. Da ein Monat selten montags beginnt und sonntags endet, hat ein Monat im Durchschnitt 4,333 Wochen (52 Wochen im Jahr / 12 Monate = 4,333). Wenn man die Monatsstunden durch 4,333 teilt, weiß man wie viele Stunden der MA im Schnitt in der Woche arbeiten darf. Diese Zahl stimmt aber nur, wenn jeder Monat genau 4,333 Wochen hätte – da dies lediglich ein Durchschnittswert ist, stimmt die errechnete Wochenarbeitszeit immer nur aufs Jahr gesehen.

Urlaub

Der Urlaubsanspruch kann auf Basis der 5- oder 6 Tage Woche hinterlegt werden. Wenn der Mitarbeiter in Urlaub geht, wird nicht nur der eine Tag an dem er gearbeitet hätte mit Urlaub eingetragen, sondern die ganze Woche. Der MA hat in Werktagen oder in Arbeitstagen umgerechnet immer den gleichen Urlaubsanspruch, für den Mitarbeiter ist es somit egal, welchen Urlaubsanspruch Sie eingeben. In der Planung ist es aber deutlich einfacher mit den Werktagen zu arbeiten. Wenn sich an den Arbeitstagen etwas ändert oder der MA jede Woche X Tage flexibel arbeitet ist eine Berechnung des Urlaubsanspruches in Arbeitstagen extrem kompliziert / fast unmöglich.

Planen

Im Planer wird der Mitarbeiter passend geplant (AZ und FZ). Die geleisteten Arbeitszeiten werden im ZKTO wöchentlich mit der hinterlegten Vertragszeit verrechnet. Hierfür können Sie eine Rollierung erstellen

 

  MEP24 Ratgeber

Hier erhalten Sie wertvolle Tipps, um Ihre Planung weiter zu optimieren!