Wie gebe ich Mutterschutz und Elternzeit ein? (pro Arbeitsvertrag)
In MEP24web haben Sie die Möglichkeit Mutterschutz und Elternzeit zu hinterlegen.
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Bevor Sie fortfahren, prüfen Sie zunächst, an welcher Stelle der Urlaubsanspruch in Ihrem System hinterlegt ist. Diese Anleitung bezieht sich auf die Einstellung „pro Arbeitsvertrag“. Klicken Sie hier, wenn bei Ihnen „pro Urlaubsjahr“ hinterlegt ist.
Wie kann ich das prüfen?
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Mutterschutz und Elternzeit
Zuerst geben Sie die Fehlzeit Mutterschutz im Planer beim Mitarbeiter ein, 6 Wochen vor und 8 Wochen nach dem errechneten Geburtstermin.
Wenn es hierzu noch keine Fehlzeit gibt, können Sie diese unter Konfiguration -> Aktivitäten erstellen.
Neue Fehlzeiten legen Sie wie folgt an:
Konfiguration -> Aktivitäten -> rechts oben auf das kleine, blaue Plussymbol klicken -> Name der neuen Fehlzeit (z. B. Mutterschutz), Kürzel vergeben -> in dem Feld „Verhält sich wie“ "eine Fehlzeit" anklicken -> Farbe wählen -> Priorität auf "Ja" -> mit Erstellen bestätigen -> evtl. andere Einstellungen vornehmen -> Berechnungseinstellung bei „Typ“ wählen (da diese Fehlzeit in ganzen Wochen gewährt wird, empfehlen wir Ihnen die Einstellung "1/x") -> mit Erstellen bestätigen.
| Priorität | Dies bewirkt, dass die Fehlzeit "Mutterschutz" über den Feiertag gelegt werden kann. |
Nun können Sie über den Multi-Planer der Mitarbeiterin die neue Fehlzeit für den gewünschten Zeitraum hinterlegen. Anschließend hinterlegen Sie die Elternzeit als Unterbrechung.
Darstellung des Mitarbeiters im Multi-Planer
Damit Mitarbeiter im Mutterschutz oder in der Elternzeit im Planer, sowie den Berichten der Planung innerhalb des Teams nicht angezeigt werden, müssen Sie in den Stammdaten eine neue Abteilung anlegen und die Mitarbeiter dorthin versetzen.
Abteilung "Mutterschutz/Elternzeit" anlegen:
Abteilung "Mutterschutz/Elternzeit" mit einer Einstellung für den Feiertag versehen:
Da sich das Zeitkonto in der Zeit des Mutterschutzes nicht durch unterschiedliche Berechnungen der Fehlzeiten "Mutterschutz und Feiertag" bewegen darf (Plus-/Minusstunden), muss folgende Einstellung hinterlegt werden:
Konfiguration -> Stammdaten -> Abteilung "Mutterschutz/Elternzeit" auswählen -> Berechnungseinstellungen -> Stichtag "Start Mutterschutz" auswählen -> Reiter "Verhalten" -> Zkto bei Feiertag überlagern: "Ja" -> Übernehmen.
| Verhalten | "Zkto bei Feiertag überlagern" bewirkt, dass sich die Berechnung der Fehlzeit (Mutterschutz) die Berechnung des Feiertags überschreibt. |
Eigene Einstellungen für den Mitarbeiter:
Prüfen Sie, ob für den Mitarbeiter ggf. eine eigene Berechnungseinstellung hinterlegt ist. Ist dies der Fall und steht die Funktion „Zkto bei Feiertag überlagern“ auf „Nein“, aktivieren Sie diese über einen neuen Stichtag.
Konfiguration -> Stammdaten -> Mitarbeiter auswählen -> im Nebenfeld „Berechnungseinstellungen“ wählen -> unten links auf das „Kopieren“ klicken -> neuer Stichtag -> Erstellen -> Reiter: Verhalten -> "Zkto bei Feiertag überlagern" : Ja -> Übernehmen.
Mitarbeiter in die Abteilung "Mutterschutz/Elternzeit" versetzen:
Nun kann der Mitarbeiter in die Abteilung "Mutterschutz/Elternzeit" versetzt werden.
Stammdaten -> Filiale -> Abteilung -> Mitarbeiter auswählen -> im Nebenfeld Mitarbeiter umziehen -> Datum und Abteilung wählen, zu welchem Datum der Mitarbeiter umziehen wird (erster oder letzter Tag Mutterschutz) -> mit Umziehen bestätigen.
Elternzeit hinterlegen
Auch während der Elternzeit entstehen grundsätzlich Ansprüche auf Urlaub, das Arbeitsverhältnis besteht währenddessen fort. Diese Ansprüche kann der Arbeitgeber allerdings kürzen. Dies ist im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz – BEEG § 17 geregelt. Für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit kann der Urlaubsanspruch um ein Zwölftel gekürzt werden.
Variante 1: Besteht „kein Urlaubsanspruch“:
Schritt 1: Sie erstellen im Arbeitsvertrag einen neuen Stichtag und ändern das Beschäftigungsverhältnis in „Elternzeit“. Der Arbeitsvertrag, sowie das Zeit- und Urlaubskonto werden dadurch unterbrochen.
Konfiguration -> Stammdaten -> Filiale -> Abteilung -> Mitarbeiter auswählen -> im Nebenfeld „Arbeitsvertrag bearbeiten“ -> unten links den blauen Plus-Button anklicken und den 1. des Folgemonats auswählen (da lediglich volle Kalendermonat für die Kürzung des Urlaubsanspruchs herangezogen werden, wählen Sie zum Beispiel: bei Beginn Elternzeit 14.04. den 01.05.) -> „Beschäftigungsverhältnis“ auf „Elternzeit“ setzen -> Übernehmen.
Mit dieser Einstellung wird die Rollierung gestoppt, der Urlaub anteilig berechnet und auf dem Zeitkonto laufen keine Stunden mehr auf. Auch wird die Mitarbeiterin für den Zeitraum der Elternzeit nicht mehr in der Lizenz für die Anzahl der Mitarbeiter aufgeführt.
Schritt 2: Für den Zeitraum vom Stichtag bis zum 1. des nächsten Monats hinterlegen Sie eine Fehlzeit:
Konfiguration -> Aktivitäten -> rechts oben auf den kleinen, blauen Plus-Button klicken -> Name der neuen Fehlzeit (z. B. Elternzeit), Kürzel vergeben -> in dem Feld „Verhält sich wie“ "eine Fehlzeit" anklicken -> Farbe wählen -> evtl. andere Einstellungen vornehmen -> mit „Erstellen“ bestätigen -> Berechnungseinstellung bei „Typ“ wählen Sie die für Sie passende Einstellung, so dass die einzelnen Tage korrekt berechnet werden (z.B. laut Plan mit „Plan=Fehlzeit“, mit “Unterbrechung” - so dass die wöchentliche Vertragszeit anteilig gekürzt wird oder BEI APOTHEKEN zusätzlich: laut „Regelmäßige Arbeitszeit“, welche im Arbeitsvertrag definiert wurde) (so bleibt der Urlaubsanspruch unberührt) -> mit „Erstellen“ bestätigen. Nun können Sie über den Multi-Planer der Mitarbeiterin die neue Fehlzeit für den gewünschten Zeitraum hinterlegen.
Variante 2: Besteht „Urlaubsanspruch“:
Sie erstellen eine neue Fehlzeit mit der Berechnungseinstellung „Unterbrechung“, welche Sie für den Zeitraum der Elternzeit im Multi-Planer hinterlegen. Dadurch kürzt sich der Arbeitsvertrag um diesen Zeitraum, ohne dass der Urlaubsanspruch dadurch berührt wird.
Konfiguration -> Aktivitäten -> rechts oben auf das kleine, blaue Plussymbol klicken -> Name der neuen Fehlzeit (z. B. Elternzeit), Kürzel vergeben -> in dem Feld „Verhält sich wie“ "eine Fehlzeit" anklicken -> Farbe wählen -> evtl. andere Einstellungen vornehmen -> mit „Erstellen“ bestätigen -> Berechnungseinstellung bei „Typ“ wählen Sie „Unterbrechung“ (die Arbeitszeit wird anteilig gekürzt und der Urlaubsanspruch bleibt unberührt) -> mit „Erstellen“ bestätigen.
Nun können Sie über den Multi-Planer der Mitarbeiterin die neue Fehlzeit für den gewünschten Zeitraum hinterlegen.
Rückkehr des Mitarbeiters
Mit Ende der Elternzeit und Rückkehr des Mitarbeiters versetzen Sie diesen wieder in diejenige Abteilung, in der er künftig eingesetzt werden soll.
Arbeitsvertrag von "Elternzeit" auf "Normal" umstellen:
Konfiguration -> Stammdaten -> Filiale -> Abteilung -> Mitarbeiter auswählen -> im Nebenfeld „Arbeitsvertrag bearbeiten“ -> unten links den blauen Plus-Button anklicken und den ersten Tag des Arbeitsbeginns auswählen -> Erstellen -> Wöchentliche Arbeitszeit eingeben -> „Beschäftigungsverhältnis“ auf „Normal“ setzen -> Übernehmen.
Beachten Sie bitte auch, dass Sie evtl. geänderte Arbeitszeiten in einer neuen Rollierung hinterlegen.