In einer Wiedereingliederung arbeitet z.B. eine 40 Stundenkraft keine 40 Stunden, sondern in der ersten Woche z.B. „4“ / in der zweiten Woche „6“ / in der dritten Woche „20“/ und so weiter. In diesem Zeitraum darf kein Minus entstehen, das heißt, der Mitarbeiter bekommt dennoch 40 Stunden in der Woche gutgeschrieben.
Der Arbeitsvertrag darf nicht angepasst werden, da dies Auswirkungen auf die Anteilige Urlaubsberechnung haben kann – eine Wiedereingliederung hat allerdings keinen Einfluss auf den Urlaubsanspruch (dem Mitarbeiter stehen die vollen Urlaubstage bzw. -stunden zu).
In MEP24web gehen Sie wie folgt vor:
Fehlzeit "Wiedereingliederung" erstellen
Sie erstellen zunächst eine neue Fehlzeit (z.B. Wiedereingliederung). Diese bekommt die Berechnung „1/X der WochenAZ".
Konfiguration -> Aktivitäten -> oben rechts klicken Sie auf den blauen Plusbutton (Aktivität hinzufügen) -> im sich öffnenden Fenster tragen Sie den vollständigen Namen und ein Kürzel ein (z.B. Wiedereingliederung/WG), wählen eine Farbe und bei „Verhält sich wie“ – „eine Fehlzeit“ -> Erstellen -> im nächsten Fenster wählen Sie bei „Typ“ das „1/X der WochenAZ" -> Erstellen.
Eigene Berechnungseinstellung für den Mitarbeiter erstellen
Damit der Mitarbeiter an Tagen an denen er geplant ist, 1/X seiner Wochenarbeitszeit(Vertragszeit) bekommt, muss die Berechnungseinstellung nur für ihn angepasst werden, da diese sich nicht auf andere Mitarbeiter übertragen soll.
Konfiguration -> Stammdaten -> Mitarbeiter auswählen -> Berechnungseinstellungen -> über das blaue Plussymbol einen neuen Stichtag erstellen, wann startet die Wiedereingliederung -> Erstellen -> achten Sie im ersten Reiter „Grundlage" darauf, dass die „Arbeitstage" dem vorherigen Stichtag entsprechen -> zweiter Reiter „Aktivitäten" -> auf den blauen Plusbutton klicken -> Tätigkeit „Arbeit" auswählen -> Übernehmen -> auf der rechten Seite den Typ „Fester Wert" auswählen -> bei vergütete Arbeitszeit tragen Sie das 1/x der wöchentlichen Arbeitszeit ein (z.B. 40h-Woche geteilt durch 5 bzw. 6 Tage = 8h bzw. 6h 40m) -> Übernehmen.
Möchten Sie das Thema „Wiedereingliederung" später auswerten, so benötigen Sie statt der Tätigkeit „Arbeit" hierfür die Tätigkeit „Wiedereingliederung" mit der Berechnungseinstellung „1/X der WochenAZ". Diese können Sie wie in Punkt „1" beschrieben anlegen, Sie wählen dann lediglich „Tätigkeit" statt „Fehlzeit" aus.
Mitarbeiter planen
Mitarbeiter können nun im Planer mit beliebig vielen Stunden geplant werden. Sie bekommen für jeden Tag das „1/X“ ihrer Wochenarbeitszeit gutgeschrieben.
Z.B.: Mitarbeiter darf in der ersten Woche 4 Stunden geplant werden, für diesen 4 Stunden-Tag wird das 1/x der Wochenarbeitszeit gutgeschrieben. An allen restlichen Tagen muss die Fehlzeit „Wiedereingliederung“ hinterlegt werden. So entstehen weder + noch - Stunden.
Feiertage während der Wiedereingliederung
Wenn Feiertage in die Zeit der Wiedereingliederung fallen, müssen Sie diese ebenfalls auf Mitarbeiterebene mit der „1/X-Berechnungseinstellung“ hinterlegen. Hierzu gehen Sie bitte wie folgt vor:
Konfiguration -> Stammdaten -> Mitarbeiter auswählen -> Berechnungseinstellungen -> Stichtag der Wiedereingliederung auswählen -> zweiter Reiter „Aktivitäten" -> den blauen Plusbutton klicken -> Fehlzeit „Feiertag" auswählen -> Übernehmen -> auf der rechten Seite bei „Typ“ das „1/X der WochenAZ" auswählen -> Übernehmen.
Rückkehr des Mitarbeiters
Endet die Wiedereingliederung und der Mitarbeiter geht zurück in die Vollbeschäftigung, müssen Sie die Berechnungseinstellungen erneut anpassen.
Gehen Sie bitte wie folgt vor:
Konfiguration -> Stammdaten -> Mitarbeiter auswählen -> Berechnungseinstellungen -> neuer Stichtag, unten links auf das blaue Plussymbol -> Datum auswählen, erster Tag nach Wiedereingliederung -> Erstellen -> achten Sie im ersten Reiter „Grundlage" darauf, dass die „Arbeitstage" dem vorherigen Stichtag entsprechen -> zweiter Reiter „Aktivitäten" -> alle Aktivitäten einzeln anwählen und rechts auf löschen, sodass die Liste leer ist -> Übernehmen.