Weihnachten und Silvester in Apotheken
Offiziell sind der 24. und 31. Dezember ganz normale Arbeitstage, Sie, als Arbeitgeber befinden sich rechtlich im Annahmeverzug, wenn Sie den Betrieb um 14:00 Uhr schließen und die Mitarbeiter nicht entsprechend ihrer üblichen Arbeitszeit eingesetzt werden können. Wenn der Betrieb also (ohne Inventur-Arbeiten oder dergleichen) geschlossen wird, haben die Mitarbeiter Anspruch darauf, dass ihnen die vereinbarten Stunden gutgeschrieben werden."
Aus dem Rundschreiben des BAV:
Jahresarbeitszeitkonto: Etwas anderes gilt lediglich, wenn mit dem Mitarbeiter ein Jahresarbeitszeitkonto nach § 4 des Bundesrahmentarifvertrages für Apothekenmitarbeiter (BRTV) vereinbart wurde. In diesem Fall legt der Apothekeninhaber die an diesen Tagen zu leistende Arbeitszeit mit der nach § 4 Abs. 3 BRTV vorgesehenen Ankündigungsfrist von zwei Wochen fest. In das Arbeitszeitkonto wird dann nur die tatsächlich erbrachte Arbeitszeit eingestellt und die Differenz zur vertraglich vereinbarten Arbeitszeit als Minusstunden aufgeführt.
„Wer an diesen beiden Tagen komplett frei haben will, braucht dafür jeweils einen ganzen Urlaubstag – oder muss bis 14 Uhr die entsprechende Stundenzahl abbummeln“, ergänzt Eymers (Adexa). Denn halbe Urlaubstage sind weder im Bundesurlaubsgesetz noch im Tarifvertrag vorgesehen.
Die vorstehenden Grundsätze gelten auch bei vorzeitiger Betriebsschließung aus anderen Gründen, z.B. am Rosenmontag oder Faschingsdienstag.
Was rechtlich für Ihren Betrieb korrekt ist, können wir Ihnen nicht beantworten. Um die verschiedenen Möglichkeiten in MEP24web umzusetzen, gehen Sie wie folgt vor:
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Sie lassen die Mitarbeiter, die an Heiligabend und an Silvester nicht um 14 Uhr gehen wollen, einfach arbeiten und beschäftigen sie mit vom Arbeitsvertrag gedeckten Tätigkeiten „ohne Kundenkontakt“.
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Sie schreiben die jeweilige Arbeitszeit der Mitarbeiter nach 14 Uhr auf dem Zeitkonto gut.
Egal für welche Möglichkeit Sie sich entscheiden, wie geben Sie dies nun korrekt in MEP24web ein?
Variante 1
Der Mitarbeiter bekommt lediglich die Stunden gutgeschrieben, die er gearbeitet hat und macht somit in den entsprechenden Wochen Minusstunden oder baut Plusstunden ab. In MEP24web tragen Sie im Planer einfach die tatsächlich geleisteten Stunden ein (z.B. beim Jahresarbeitszeitkonto).
Variante 2
Diese ist schon etwas aufwendiger und wenn man es genau nimmt, gibt es hier drei Möglichkeiten:
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Sie erstellen unter Konfiguration -> Aktivitäten eine neue Tätigkeit, z. B. „Geschlossen“. Diese Tätigkeit tragen Sie bei allen betroffenen Mitarbeitern ab 14 Uhr ein.
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Sie geben nur die reine Arbeitszeit des Mitarbeiters ein. Anschließend bekommt jeder Mitarbeiter eine Korrekturbuchung über X Std. auf seinem Zeitkonto, z. B. mit dem Grund „Heiligabend/Silvester“.
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Sie lassen die Planung für diese zwei Tage wie sie ist. Die Mitarbeiter wissen ja, dass sie z.B. um 14 Uhr gehen dürfen. Somit bekommt der Mitarbeiter ebenfalls die vollen Stunden gutgeschrieben.
Alle drei Möglichkeiten der Variante 2 führen zum selben Ergebnis. Punkt 3 wäre die schnellste Lösung, aber auch die, welche man anschließend nicht mehr gut nachvollziehen kann. Bei Punkt 1 und 2 sieht jeder Mitarbeiter ganz genau im Planer, dass er die fehlenden Stunden gutgeschrieben bekommt. Auch wenn die ersten beiden Möglichkeiten etwas umfangreicher sind, empfehlen wir diese, aufgrund der besseren Transparenz.
Tipp:
Gewähren Sie in Ihrem Unternehmen „halbe“ Urlaubstage, so können Sie auch diese in MEP24web hinterlegen -> gerne erläutern wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch die Umsetzung, melden Sie sich bei Bedarf.