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Überstundenausgleich - Warum werden im Zeitkonto nicht exakt die Stunden abgezogen, die an diesem Tag geplant waren?

MEP

Frage:

  • Ich habe im Multi-Planer für einen Mitarbeiter die Fehlzeit "Überstundenausgleich" für einen Tag hinterlegt. Warum werden im Zeitkonto nicht exakt die Stunden abgezogen, die an diesem Tag geplant waren?

Unsere Antwort:

Am Ende einer Woche entscheidet sich erst der Wert des Überstundenausgleichs durch den Wochenabschluss. Dort wird die geplante WochenAZ ins Verhältnis zur vertraglichen Wochenarbeitszeit gesetzt und die Minusstunden im Zeitkonto des Mitarbeiters mit den Überstunden aus der Vorwoche verrechnet.

Dadurch werden beim Überstundenausgleich nicht zwangsläufig die am Tag geplanten Stunden abgezogen, weil es darauf ankommt wie der Mitarbeiter im weiteren Wochenverlauf noch geplant ist. Zum Ende der Woche werden dann die geleisteten Stunden ins Verhältnis zur geplanten Zeit gesetzt und somit der Wert des Überstundenausgleiches ermittelt. In Ihrem Fall: Wenn die gesamte Woche nicht gearbeitet wird, nimmt das Programm im Hintergrund die durchschnittliche Wochenarbeitszeit für jeden Tag als zu leistende Arbeitszeit. Somit wird bei einer vollen Woche Überstundenausgleich die gesamte vertragliche Wochenarbeitszeit abgezogen, nicht mehr und nicht weniger. Ob das Ihre geplanten Stunden von Montag-Donnerstag sind, oder der Durchschnitt von Montag-Freitag macht hierbei keinen Unterschied. 

Beispiel:

Wochenarbeitszeit: 30 Stunden

Rollierung(Grundplan)
Wochen-AZ Mo Di Mi Do Fr
30 Stunden 6 Stunden 6 Stunden 6 Stunden 6 Stunden 6 Stunden

Variante 1:

Ein Mitarbeiter hat 30 Stunden Wochenarbeitszeit und arbeitet in der Regel Montag-Freitag jeweils 6 Stunden. Der Mitarbeiter nimmt freitags den gesamten Tag Überstundenausgleich, erwartet wird nun, dass er in dieser Woche lediglich 24 Stunden gutgeschrieben, also 6 Stunden abgezogen bekommt. Der Mitarbeiter arbeitet nun aber mittwochs 8 Stunden statt der regelmäßigen 6 Stunden. Der Mitarbeiter hat also in der gesamten Woche 26 Stunden gearbeitet und bekommt am Ende der Woche 4 Stunden abgezogen und nicht die ursprünglich geplanten 6 Stunden vom Freitag. Dem Mitarbeiter können am Ende der Woche nicht 6 Stunden abgezogen werden, wenn er von seinen vertraglichen 30 Stunden, 26 Stunden geleistet hat. MEP24web schreibt am Ende der Woche immer die Differenz von der Vertragszeit zu der gearbeiteten Zeit gut bzw. zieht diese ab.

Wochen-AZ Geplant Mo Di Mi Do Fr Zeitkonto
30 Stunden

26    Stunden

6 Stunden 6 Stunden

6 Stunden

8 Stunden

6 Stunden

6 Stunden

Überstunden

- 4 Stunden

(30 Wochen-AZ - 26Std.)

Variante 2:

Ein Mitarbeiter hat 30 Stunden Wochenarbeitszeit und arbeitet in der Regel Montag-Freitag jeweils 6h.

Der Mitarbeiter nimmt montags den gesamten Tag Überstundenausgleich, erwartet wird nun, dass er in dieser Woche lediglich 24 Stunden gutgeschrieben, also 6 Stunden abgezogen bekommt. Der Mitarbeiter arbeitet nun aber mittwochs 4 Stunden statt der regelmäßigen 6 Stunden. Der Mitarbeiter hat also in der gesamten Woche 22 Stunden gearbeitet und bekommt am Ende der Woche 8 Stunden abgezogen und nicht die ursprünglich geplanten 6 Stunden vom Montag. Dem Mitarbeiter können am Ende der Woche nicht 6 Stunden abgezogen werden, wenn er von seinen vertraglichen 30 Stunden lediglich 22 Stunden geleistet hat. MEP24web schreibt am Ende der Woche immer die Differenz von der Vertragszeit zu der gearbeiteten Zeit gut bzw. zieht diese ab.

Wochen-AZ Geplant Mo Di Mi Do Fr Zeitkonto
30 Stunden

22  Stunden

6 Stunden

Überstunden

6 Stunden

6 Stunden

4 Stunden

6 Stunden

6 Stunden

 

- 8 Stunden

(30 Wochen-AZ - 22Std.)