MEP
Mep24web bezieht sich beim Urlaubsanspruch auf die hinterlegte Grundlage der „5- oder 6-“Tage Woche, sowie auf die wöchentliche Vertragszeit bei der Urlaubsberechnung im Model “Bewertet”. Dabei ist es unabhängig, ob eine Mitarbeiterin an drei, vier, fünf oder sechs Tagen in der Woche arbeitet.Allen Mitarbeitern wird ein Urlaubsanspruch auf Basis der Grundlage gewährt und bei einer Woche Urlaub werden dem Mitarbeiter die Stunden laut der hinterlegten Berechnungseinstellung auf dem Zeitkonto gutgeschrieben und die entsprechenden Tage/Stunden vom Urlaubskonto abgezogen.
Der Urlaubsanspruch in Stunden wird in MEP24web wie folgt errechnet:
Vertragliche Wochenarbeitszeit / Grundlage x Jahresurlaubsanspruch.
Es zählt immer der Urlaub von Arbeitstag bis zum nächsten Arbeitstag.
Möchte die Mitarbeiterin nicht an einem freien Tag eingeplant werden und rechnet diesen Tag in Ihren Urlaub mit ein, muss der „freie Tag“ ebenfalls als Urlaubstag eingetragen werden.