Umrechnungsfaktor bei einer monatlichen Vertragszeit:

MEP

Die Monatsstunden, die durchschnittlich als Arbeitszeit zu leisten sind, ergeben sich aus einem bestimmten Umrechnungsfaktor. Dieser kann im Tarifvertrag festgelegt sein.
Sollten Sie in Ihrem Tarifvertrag keinen Umrechnungsfaktor finden sind die geläufigsten Umrechnungsfaktoren 4,3333 (Variante 1) oder 4,35 (Variante 2).
Bei der Variante 1 berechnet sich die Wochenarbeitszeit wie folgt: z.B. 30 Monatsstunden / Umrechnungsfaktor 4,3333 = 6h 55m Wochenarbeitszeit.
Bei Variante 2 lautet die Berechnung wie folgt: 30 Monatsstunden / Umrechnungsfaktor 4,35 = 6h 54m.
Sollten Sie sich beim Umrechnungsfaktor unsicher sein, wenden Sie sich an den Inhaber der Datenbank. Dieser kann Ihnen weitere Auskünfte oder auch die Einsicht in den entsprechenden Tarifvertrag geben.