Pro rata temporis-Klausel (Urlaubsanspruch nach Kündigung)
MEP
Diese arbeitsrechtliche Klausel regelt, dass Mehrurlaub anteilig gewährt wird, wenn das Arbeitsverhältnis nicht das ganze Jahr besteht.
Liegt eine Pro-rata-temporis-Klausel im Tarif/Vertrag vor, darf die Differenz zwischen tariflichem (z.B. 30 Tage) und gesetzlichem (20 Tage/5 Tage-Woche) Urlaubsanspruch anteilig berechnet werden.
Voraussetzung:
- Der Mitarbeiter war zum 01.01. seines Kündigungsjahres im Unternehmen und mindestens bis 30.06. tätig.
Somit muss der gesetzliche Anspruch von 20 Tagen (bei 5 Tage-Woche) gewährt werden.
Wurde die Pro-rata-temporis-Klausel nicht im Arbeitsvertrag geregelt, hat der Mitarbeiter Anspruch auf seinen vollen tariflichen Anspruch, wenn er von 01.01 bis 30.06 im Unternehmen war. Eine anteilige Berechnung findet hier nicht mehr statt.
Beispiel 1: Vertrag mit Pro-rata-temporis-Klausel
Ein- / Austritt | Vor dem 01.01. des Kündigungsjahr / 31.08. |
Tariflicher Urlaubsanspruch: | 30 Tage |
Grundlage: | 5 Tage-Woche |
Pro-rata-temporis-Klausel im Vertrag: | Ja |
Differenz zwischen dem tariflichen und gesetzlichen Urlaubsanspruch darf anteilig berechnet werden.
- 30 Tage - 20 Tage = 10 Tage
- 10 Tage / 365 Tage (1 Jahr) x 243 Tage (01.01. bis 31.08.) = 6,65 Tage
Dem Mitarbeiter stehen 27 Tage (20 Tage + 6,65 Tage) (falls aufgerundet) für das Kündigungsjahr zu.
Begründung:
- Der Mitarbeiter war von 01.01. bis 30.06 im Unternehmen.
- Pro-rata-temporis-Klausel ist im Vertrag enthalten.
Beispiel 2: Vertrag ohne Pro-rata-temporis-Klausel
Ein- / Austritt | Vor dem 01.01. des Kündigungsjahr / 31.08. |
Tariflicher Urlaubsanspruch: | 30 Tage |
Grundlage: | 5 Tage-Woche |
Pro-rata-temporis-Klausel im Vertrag: | Nein |
Dem Mitarbeiter stehen 30 Tage für das Kündigungsjahr zu.
Begründung:
- Der Mitarbeiter war von 01.01. bis 30.06. im Unternehmen.
- Pro-rata-temporis-Klausel ist nicht im Vertrag enthalten.
Beispiel 3: Mitarbeiter ist erst zum 01.02. des Jahres in das Unternehmen eingetreten
Ein- / Austritt | 01.02. / 31.08. |
Tariflicher Urlaubsanspruch: | 30 Tage |
Grundlage: | 5 Tage-Woche |
Pro-rata-temporis-Klausel im Vertrag: | Ja |
Da der Mitarbeiter erst zum 01.02. ins Unternehmen eingetreten ist, und zum 01.01. nicht im Unternehmen war, ist die Pro-rata-temporis-Regelung nicht relevant.
- 30 Tage (Tariflicher Urlaubsanspruch) / 365 Tage (1 Jahr) x 212 Tage (01.02 bis 31.08) = 17,42 Tage
Dem Mitarbeiter steht 18 Tage (falls aufgerundet) für das Kündigungsjahr zu.
Begründung:
- Der Mitarbeiter war von 01.01. bis 30.06 nicht im Unternehmen.