Müssen Arbeitszeiten dokumentiert werden?
MEP
MEP24web unterstützt Unternehmen dabei, Arbeitszeiten transparent und nachvollziehbar im Rahmen der Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG), sowie des Grundsatzurteils des Bundesarbeitsgerichts (BAG) aus dem Jahr 2022 zu dokumentieren.
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Handschriftliche Stundenzettel sind grundsätzlich weiterhin möglich. Wir empfehlen jedoch, diese Zeiten zeitnah in MEP24web zu übertragen, damit alle Arbeitszeiten zentral und vollständig dokumentiert sind.
| Zusätzlich besteht die Möglichkeit, mit Ist-Zeiten zu arbeiten. Mitarbeiter können ihre Zeiten bequem über die App MEP24web Dienstplan und Portal oder das Mitarbeiterportal erfassen und bei Bedarf anpassen. Je nach Einstellung können diese Zeiten anschließend von einem Planungsverantwortlichen geprüft und bestätigt werden. Dadurch entfallen handschriftliche Stundenzettel und alle Zeiten sind sauber und nachvollziehbar dokumentiert. | ![]() |
⚠️Wichtig: Eine rechtliche Beratung dürfen wir nicht leisten. Ob damit alle Anforderungen in Ihrem Unternehmen erfüllt sind, sollte bei Bedarf durch Ihren Rechtsberater geprüft werden.
Hier der passende Artikel aus unserer Wissensdatenbank zu diesem Thema:
Vertrauensbasierte Zeiterfassung (eigene Arbeitszeiten nachträglich bearbeiten)
Quellen:
- https://www.adexa-online.de/aktuelles/detailansicht/news/urteil-staerkt-rechte-von-angestellten-50000-euro-fuer-ueberstunden-fehlende-zeiterfassung-wird-zum-problem
- https://www.ihk.de/rhein-neckar/recht/arbeitsrecht/arbeitszeiterfassung-5631422
- https://www.zeiterfassungsgesetz.de/ratgeber/zeiterfassungsgesetz/arbeitszeit-aufzeichnung-formvorschrift
