Mindesturlaub (Minijob)
MEP
Zunächst gilt laut dem Bundesurlaubsgesetz für jeden der Mindesturlaub = 20 Tage bei einer 5- und 24 Tage bei einer 6-Tage-Woche. Alles darüber hinaus sind tarifliche bzw. vertragliche Vereinbarungen - Hier empfehlen wir die für Minijobber bei Ihnen geltenden Vertrags- bzw. Tarifkonditionen zu prüfen.Evtl. ist auch eine Beratung bei Ihrem Steuerberater bzw. Rechtsbeistand hilfreich.