Feiertagsgutschrift
MEP
Da an einem Tag immer nur eine Fehlzeit, also der Feiertag, oder ein Arbeitsplan im Planer stehen kann, wird in der Standardeinstellung auch immer nur eines der beiden auf das Zeitkonto angerechnet. Der Mitarbeiter erhält somit entweder die Stunden für den Feiertag oder für die Arbeitszeit gutgeschrieben.
Welche anderen Lösungen bietet MEP24web?
Lösung 1: Zuschläge für eine Tätigkeit hinterlegen- Sie können für die Arbeit an einem Feiertag einen Zeitzuschlag von z.B. 200% (je nach Vertrag) hinterlegen. Wenn die Feiertagsarbeit bereits im Gehalt beinhaltet ist, müssen Sie nichts umstellen.
Bitte kontrollieren Sie vorab: Viele unserer Kunden möchten den Mitarbeitern die Notdienstgutschrift und die Feiertagsstunden gutschreiben. Sie sollten in diesem Fall zuerst die (Tarif-)Verträge prüfen, um die richtige Einstellung in MEP24web zu wählen. In der Regel erhält ein Mitarbeiter einen hohen Feiertagszuschlag, wenn am Feiertag gearbeitet wird. An einem Feiertag wird, so unsere Erfahrung, immer nur eine Gutschrift erfolgen: Entweder die Feiertagsgutschrift (wenn nicht gearbeitet wird) oder die Arbeitszeit mit Zuschlag, wenn z.B. wegen Notdienst gearbeitet wird.
Lösung 2: Arbeitsstunden und Feiertagsgutschrift erhalten
- Wird bei Ihnen sowohl die Arbeitszeit, als auch die Feiertagsgutschrift auf dem Zeitkonto gutgeschrieben, so hinterlegen Sie dies wie folgt:
Konfiguration -> Stammdaten -> Organisation -> Berechnungseinstellungen -> Stichtag auswählen -> Reiter: Verhalten -> Arbeiten am Feiertag: Ja -> Übernehmen.