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Hat der Mitarbeiter auch während des Bezugs von Krankengeld Urlaubsanspruch?

MEP

Hier einmal ein Auszug der Gesetzgebung:

Bei langer Krankheit behält der Mitarbeiter seinen gesetzlichen Urlaubsanspruch, der erst 15 Monate nach dem Ende des Jahres, in dem er entstanden ist, verfällt. Dies ist eine Folge der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), die den Mitarbeiter vor einem vollständigen Verlust des Urlaubs schützen soll, wenn er krankheitsbedingt keine Arbeitsleistung erbringen kann.

Der gesetzliche Mindesturlaub muss im laufenden Kalenderjahr genommen werden. Wenn der Mitarbeiter ihn aber krankheitsbedingt nicht nehmen kann, verfällt er erst 15 Monate nach dem Ende des Urlaubsjahres. Beispielsweise verfällt der Urlaub von 2023 am 31. März 2025.