MEP
Alle in MEP24web vorhandenen Berechnungseinstellungen können sowohl für einzelne Tage, als auch für ganze Wochen verwendet werden. Dies wurde juristisch geprüft. Wichtig ist, ob die jeweilige Branche lediglich nach Gesetz oder Vertrag oder Gewerkschaft berechnen muss.Im Gesetz ist zum Beispiel der Feiertag mit dem Ausfall der Stunden zu berechnen, hier geht es in den meisten Erläuterungen immer um das Entgeltfortzahlungsgesetz.
Seit geraumer Zeit gibt es in MEP24web die Möglichkeit die Berechnung der Fehlzeiten laut §4 BRTV (Musterwoche = regelmäßige Arbeitszeit) zu hinterlegen, da nun in den meisten Unternehmen die Mitarbeiter allerdings im Mehrwöchigen-Rhythmus arbeiten, empfehlen wir, auch in Absprache mit Adexa, zwei Fehlzeiten anzulegen „Krankheit Tag“ & „Krankheit Woche“. Bei „Krankheit Tag“ wird die Berechnungseinstellung „Plan = Fehlzeit“ und bei „Krankheit Woche“ die Berechnungseinstellung „1/X der WochenAZ“ hinterlegt.
Somit werden einzelne Tage mit dem Wert berechnet, den der Mitarbeiter an diesem Tag geleistet hätte, so wie beim Feiertag. Ist der Mitarbeiter allerdings die ganze Woche krank und Sie hinterlegen 6 Tage mit der Fehlzeit „Krankheit Woche“ so entstehen hier weder Plus- noch Minusstunden.
Gerne unterstützen wir Sie dabei, dies bei Ihnen in der Datenbank zu hinterlegen. Hierfür teilen Sie uns mit, wann und unter welcher Telefonnummer wir Sie erreichen können.
Für eine verbindliche Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an Ihren Rechtsbeistand oder Steuerberater, da der MEP24web Support keine Rechtsberatung leisten darf.